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Aufnahmebedingungen:
Erfolgreicher Abschluss der Unterstufe der AHS bzw. der 4.
Klasse Hauptschule.
Aufnahmsprüfung in Deutsch, lebender Fremdsprache und Mathematik
nur dann, wenn die Note im Abschlusszeugnis der 4. Klasse HS
(II. LG) schlechter als "Gut" ist. Bei einer Beurteilung mit
"Befriedigend" können über Antrag der Klassenkonferenz der
Hauptschule die Prüfungen entfallen.
Eignungsprüfung: musikalische Bildbarkeit,
kreatives Gestalten, körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit,
Überprüfung der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit |